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   VGH Bayern, 20.02.1984 - 8 C 83 A.3196   

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VGH Bayern, 20.02.1984 - 8 C 83 A.3196 (https://dejure.org/1984,5788)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.02.1984 - 8 C 83 A.3196 (https://dejure.org/1984,5788)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - 8 C 83 A.3196 (https://dejure.org/1984,5788)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 736
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG München, 28.05.2010 - M 16 K 09.4928

    Widerruf von Erlaubnissen nach § 34 c) GewO wegen Unzuverlässigkeit;

    Die Vorschrift beruht nach allgemeiner Ansicht auf dem Gedanken der Verwirkung (BayVGH, NVwZ 1984, 736).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2016 - 3 K 90.15

    Vollstreckung zu Gunsten der öffentlichen Hand; Kostenfestsetzungsbeschluss;

    Die Erforderlichkeit einer Vollstreckungsanordnung im Rahmen der Vollstreckung nach § 169 Abs. 1 VwGO lässt sich auch nicht überzeugend damit begründen, es sei immerhin von der anspruchsberechtigten Behörde zu entscheiden, ob aus dem vorhandenen Titel vollstreckt werden soll, außerdem müsse insbesondere Art und Umfang der Vollstreckung bestimmt werden (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2006 - OVG 9 L 74.05 - BayVGH, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 8 C 83 A.3196 -, NVwZ 1984, 736; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 169 Rn. 36).
  • VG Cottbus, 29.10.2015 - 6 M 11/15

    Wassergebühren

    Zu entscheiden ist von der anspruchsberechtigten Behörde aber gleichwohl, ob aus diesem Titel vollstreckt werden soll (vgl. zu einer insoweit etwa interessierenden Zweckmäßigkeitsprüfung BayVGH, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 8 C 83 A.3196 -, NVwZ 1984, 736), insbesondere muss sie aber auch Art und Umfang der Vollstreckung bestimmen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.1985 - 1 E 30/85

    Anforderungen an die Durchführung der Verwaltungsvollstreckung; Voraussetzungen

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  • VG Cottbus, 28.10.2015 - 6 M 11/15

    Wassergebühren

    Zu entscheiden ist von der anspruchsberechtigten Behörde aber gleichwohl, ob aus diesem Titel vollstreckt werden soll (vgl. zu einer insoweit etwa interessierenden Zweckmäßigkeitsprüfung BayVGH, Beschluss vom 20. Februar 1984 - 8 C 83 A.3196 -, NVwZ 1984, 736), insbesondere muss sie aber auch Art und Umfang der Vollstreckung bestimmen.
  • VG München, 18.11.2008 - M 16 K 08.293

    Widerruf der Maklererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Gewerbeuntersagung wegen

    Die Vorschrift beruht nach allgemeiner Ansicht auf dem Gedanken der Verwirkung (BayVGH, NVwZ 1984, 736).
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